1. Gemietete Artikel sind Eigentum der Firma Lassner Eventausstatter und Catering, Markus Lassner, Kuckucksweg 7,73650 Winterbach ( nachfolgend auch Vermieter genannt)
2. Alle duch den vermieter gemachten Angebote sind unverbindlich / freibleibend. Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrages entspricht der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn Sie duch den Vermieter schriftlich bestätigt sind. Nach erstellen der Rechnung und der Vereinbarten Zahlung kommt ein Mietvertrag zustande.
3. Soweit keine schriftliche Vereinbarung besteht, wird die Mietdauer für 24 Stunden eine Einheit berechnet. Gibt der Kunde die angemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird jeweils die Gebühr in voller Höhe für jede angefangene Mieteinheit hinzugerechnet. Der Mietvertrag kommt erst nach Zahlungseingang zu Stande. Es bedarf dann keiner besonderen Bestätigung des Vermieters. Sollte ein Mieter vom Rücktrittsrecht Anspruch nehmen gelten folgene Bedingungen.
bis 31 Tage vor dem Mietbeginn erfolgt eine 100 % Erstattung
bis 14 Tage vor dem Mietbeginn erfolgt eine 50% Erstattung
bei kurzfristigeren Stonierungen ist keine Erstattung möglich. Die gilt auch für bereits bezahlte Einweisungen und Endreinigungen, da die Maschinen für die Einweisung in Betrieb genommen werden und unser Personal gestellt wurde
4. Der Mietpreis versteht sich ab Lager des Vermieters in Winterbach. Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Zustellung und Abholng immer bis zu Austragungsort des Events. Der Zugang zum Event muss zumutbar sein und Technisch so ausgestattet das die angemieteten Gegenstände mit einer Person und Flurföderfahrzeugen angeliefert werden kann. Sollte es durch verschweigen von Treppen und verschlossenen Räumen ein Mehraufwand für den Vermieter entstehen, so wir dieser den Kunden weitergegeben. Hierbeit wird ein Arbeitslohn von 45€ /netto pro Stunde veranschlagt
Die Berechnung derTransportkosten für Catering wird folgendermaßen berechnet.
– Bis 10 Kilometer einfache Anfahrtstrecke und 75 € Umsatz keine Transportkosten
– Bis 30 Kilometer einfache Anfahrtstrecke und 150 € Umsatz keine Transportkosten
– Bis 50 Kilometer einfache Anfahrtstrecke und 250 € Umsatz keine Transportkosten
– Bis 100 Kilometer einfache Anfahrtstrecke und 450 € Umsatz keine Transportkosten
Alle zusätzliche Kilometer werden mit 0.90€ incl. Mehrwertsteuer berechnet.
Folgendes Rechenbeispiel: Der Kunde feiert ein Event 35 Kilometer von Winterbach und generiert einen Umsatz von 155€. 30 Kilometer sind in diesem Paket integriert und es müssen ledeglich 5 Kilometer mit a 90 Cent extra bezahlt werden.
Der Mietpreis wird bei nach Datum der Performa Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig. Sollte ein kurzfristiges Mietverhältniss geschlossen werder so wird der Mietzins ab Übergabe der Artikel in Bar fällig. Eine Reservierung der Mietartikel erfolgt nur nach dem Eingang der Zahlung.
Lieferung von Catering Equipment wird individuell kalkuliert. Biete erfragen Sie hierfür die Preise
6. Der Vermieter behält sich vor, vom Mieter eine Kaution bis in Höhe von 100% des Leihwertes bei der Übergabe zu verlangen. Bei den meisten Artikeln wird die Kaution in der Artikelbeschreibung mit angezeigt.
7. Mit Unterschrift bestädigt der Mieter die vollständige und einwandfreie Übernahme des Equipment. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Sach- und Personenschäden an Dritten. Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment pfleglich zu behandeln, es vorschriftsmäßig zu transportieren und in einwandfreien Zustand zurückzugeben. Fehlmengen, Bruch und Beschädigung ( auch an Transportbehältern) gehen zu Lasten des Mieters. Bei Verlust hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises sowie die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung zu leisten. Der Mieter übernimmt die vollständige Haftung für die Einhaltung der Hygienischen Vorschriften und der Geräte. Dies gilt besonders für Eismaschinen, Granitoren, Kühlschränke und Getränkedispenser sowie Bierkühler.
7.1 Spülmaschinen, Kaffeemaschinen mit Festwasseranschluss müssen nach Betriebsschluss vom Stromnetz getrennt werden. Die Frischwasser Versorung muss durch einen vorgeschalteten Absperrhahn getrennt werden.
8. Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn das Equipment bei Anlieferung nicht vollständig ist, das Equipment ( auch Transportbehältnisse) beschädigt ist, das Equipment während der Mietzeit gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.
9.Zusätzlich zu den Mietzins kommen noch folgende Gebühren für Reinigung und Einlagerung sowie Handling dazu. Diese werden bei der anfrage der Artikel angezeigt. Bei Grills ist der Rost und das Gehäuse immer vom Kunden zu reinigen. Die Reinigungsgebühr beinhaltet nur die Reinigung / Überprüfung der Brenner / Heizelemente welche von der Firma Lassner Catering & Eventausstatter übernommen wird.
Tischwäsche muss trocken zurückgegeben werden. Bei Flecken welche durch waschen nicht zu entfernen sind muss ein Ersatz berechnet werden.
Eine ggf. notwenige zusätzliche Reinigung bzw. Reperatur richtet sich nach Aufwand und wird nach Stundensatz netto 16.90€ verrechnet. Reperaturen durch unsere Meisterwerkstatt werden mit 39.90 netto pro Stunde berechnet.
Gültigkeit
Sollte eine Klausel unwirksam werden so behalten die anderen ihre vollständige Gültigkeit.
10. Einige unserer Artikel benötigen eine Einweisung oder Schulung. Diese dient zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Gewährleistung das sie mit den Artikel auch viel freude und Erfolg haben. Prinzipiell ist beim ersten nutzen eines Artikels immer eine Schulungs / Einweisungsgebühr zu zahlen. Wir behalten uns vor bei Kunden die den Artikel lange Zeit nicht gebucht haben erneut eine Schulung / Einweisung durchzuführen.
11. Unsere Geräte und Maschinen werden regelmäßig durch die hauseigene Meister Werkstatt gewartet und gereinigt. Sollte wiedererwartens es zu einer technische Störung an unseren Geräten kommen übernimmt die Firma Lassner Catering & Eventausstatter keine Ausgleichszahlungen für entstandene Umsatzverluste. Dies gilt besonders für Unternehmen welche Maschinen für Events anmieten um dort auf eigene Rechnung Produkte zu produzieren, kühlen, servieren, anbieten und verkaufen. Solte es zu einen Ausfall kommen berechnen wir nur die Lieferung, Endreinigung und Einweisung. Die Tagesmiete wird nicht berechnet jedoch die Miete bis zum Ausfallstag. Sollte ein gebuchtes, bezahlters und reserviertes Gerät vor der Abholung defekt sein, da ein Vormieter das Gerätunvollständig und defekt zurückbrachte übernimmt die Firma Lassner Catering & Eventausstatter keine Haftung und Schadensersatz. Selbstverständlich wird der Mietpreis sofort und ohne Zinsen zurückerstattet.
12. Beim Anmieten unsere Maschinen und Geräten ist der Mieter selbst verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften zur Hygiene zum Verkosten, Verkaufen, Verschenken der produzierten Produkte. Dies gilt insbesondere für Risiko Lebensmittel wie Eis und Fleisch / Wurstwaren. Der Mieter betreibt sämmtliche Geräte auf eigene Gefahr.
13. Unsere Diensleistungen werden zu günstigen Discountpreisen angeboten. Wir nehmen in der Regel Vorkasse. Nach Zahlungseingang erhalten die Kunden eine Buchungsbestätigung und der Artikel ist für den gebuchten Zeitraum reserviert. Sollten die Kunden wieder zurücktreten entstehen auf jeden Fall 20€ Bearbeitungsgebühen. Der gutgeschriebene Betrag wir dann innerhalb von 10 Arbeitstagen den Kunden zurück überwiesen
14. Erfüllungsort ist Winterbach / Schorndorf. Gerichtsstand ist Waiblingen
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
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